Zur Information:
Wiederlade - Vorderlade - und Böllerlehrgang
Der Termin für einen nächsten Lehrgang wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Bitte bedenken Sie, das 14 Tage vor Lehrgangsbeginn die Unbedenklichkeitsbescheinigung hier vorliegen muss.
Waffensachkundelehrgang nach §7 WaffG inkl. Standaufsichtsprüfung.
Der Lehrgang am 15. und 16. Februar 2020 ist bereits ausgebucht.
Der nächste Lehrgang findet am 18. und 19. April 2020 statt.
www.waffen-schmidt.de/index.php?id=326
Indoor - Schießstandanlagen
für Trainigszwecke und Schußtest's mit Geschwindigkeitsmessung
- 10 m (Luftdruckwaffen)
- 25 m (Pistolenstand davon 5 Duellanlagen zugelassen für alle Kaliber)
- 100 m Gewehrstand mit 5 Bahnen